Fischerprüfung Sachsen-Anhalt: 619 amtliche Fragen, 30-Stunden-Kurs, ab 12 Jahren
In Sachsen-Anhalt nehmen die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte die Fischerprüfung ab; das Landesverwaltungsamt betreibt das Prüfungsportal fischerpruefung.sachsen-anhalt.de, und das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten gibt den Fragenkatalog mit 619 Fragen heraus – mit amtlicher Lösung und ausdrücklicher Erlaubnis zur Weiterverwendung nach § 5 Abs. 2 UrhG.
Stand: 14. September 2026
Zuständigkeit und Rechtsgrundlage
Die Prüfung nehmen die unteren Fischereibehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) ab. Obere Fischereibehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Referat 409), das das Landesportal zur Fischerprüfung betreibt; den Fragenkatalog gibt das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten als oberste Fischereibehörde heraus. Rechtsgrundlagen sind das Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (§§ 28, 29, 31) – zuletzt geändert durch das Zweite Änderungsgesetz, in Kraft seit 31. März 2026 – und die Fischerprüfungsordnung vom 14. November 1994 in der Fassung der Dritten Änderungsverordnung von 2021.
Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil
Der schriftliche Teil umfasst 60 Fragen – je 15 aus den vier Gebieten Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Gesetzeskunde – mit je drei Antworten in zwei Stunden; bestanden ab 45 richtigen Antworten. Ein Minimum je Gebiet ist nicht veröffentlicht. Danach folgt eine mündlich-praktische Prüfung: Verhalten bei der Fischereiausübung, Umgang mit Fischereigeräten, Fragen zum Fischereirecht und angrenzenden Rechtsgebieten sowie das Versorgen gefangener Fische. Für die Friedfischfischerprüfung (Angeln auf Friedfische) gibt es ein mündliches Prüfungsgespräch.
Pflichtkurs, Alter, Gebühren
Vorgeschrieben ist ein Vorbereitungslehrgang von 30 Stunden: 22 Stunden Theorie, die bei zugelassenen Anbietern auch online absolviert werden können, plus ein 8-stündiger Praxistag in Präsenz. Das Mindestalter für Fischerprüfung und Fischereischein beträgt seit dem 31. März 2026 12 Jahre (vorher 14); die Jugendfischerprüfung wurde abgeschafft, der Friedfischfischereischein ist ab 8 Jahren möglich. Die Prüfung kostet 60 € (unter 18: 30 €), die Friedfischfischerprüfung 55/25 €. Der Fischereischein kostet 10 € pro Jahr, 40 € für fünf Jahre oder 150 € auf Lebenszeit (unter 18: 4 €/Jahr); die Fischereiabgabe 6 € pro Jahr (unter 18: 1 €) oder 125 € auf Lebenszeit.
Fragenkatalog und ScheinFit
Der amtliche Fragenkatalog zur Fischerprüfung (Stand 28. April 2022) enthält 619 Fragen: 209 Fischkunde, 177 Gerätekunde, 108 Gewässerkunde, 125 Gesetzeskunde – mit der Spalte „richtige Antwort“. Das Land stellt ihn als PDF-Export und über eine Schnittstelle des Prüfungsportals bereit und erlaubt die Weiterverwendung unter Beachtung des § 5 Abs. 2 UrhG (Quellenangabe, keine Änderung). ScheinFit enthält alle 619 Fragen unverändert mit amtlicher Lösung, Übersetzungen, Erklärungen und einer Prüfungssimulation mit 15 Fragen je Gebiet in 120 Minuten. Zum Üben bietet das Landesportal zusätzlich einen amtlichen Online-Test.
Passende Kataloge in der App

Fischerprüfung Sachsen-Anhalt
- Fischkunde15
- Gerätekunde15
- Gesetzeskunde15
- Gewässerkunde15
- Bestehen≥ 45 / 60