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Fischerprüfung NRW: 60 Fragen, Fischbestimmung, Praxisteil – alle Regeln 2026

In Nordrhein-Westfalen legst du die Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde deines Kreises oder deiner kreisfreien Stadt ab. Grundlage sind das Landesfischereigesetz (§ 31 LFischG) und die Fischerprüfungsordnung, zuletzt geändert zum 3. Juli 2026. Die Prüfungsfragen sind als Anlage 1 der Fischerprüfungsordnung amtlich veröffentlicht – ScheinFit enthält sie unverändert.

Stand: 14. September 2026

Zuständigkeit und Rechtsgrundlage

Die Prüfung nimmt ein Prüfungsausschuss der unteren Fischereibehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) ab; zwei Beisitzende schlägt der Fischereiverband NRW vor. Oberste Fischereibehörde ist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV). Rechtsgrundlagen sind § 31 des Landesfischereigesetzes NRW (neu gefasst durch das Zweite Änderungsgesetz vom 22. Juni 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026) und die Verordnung über die Fischerprüfung vom 26. November 1997 in der Fassung der Verordnung zur Digitalisierung der Fischereischeinverwaltung vom 1. Juli 2026 (in Kraft seit 3. Juli 2026). Den Fischereischein stellt seither das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) online bzw. die Gemeinde aus.

Der schriftliche Teil

Der Fragebogen enthält 60 Fragen – je 10 aus den sechs Sachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Jede Frage hat drei Antworten, eine ist richtig. Die Bearbeitungszeit beträgt höchstens 60 Minuten. Bestanden hat, wer mindestens 45 Fragen und davon mindestens 6 aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet (§ 5 und § 6 FischerprüfungsO). Die Fragen stammen aus der Anlage 1 der Verordnung: 359 Fragen, von denen fünf (F 4, F 13, F 44, F 47, F 52) durch Erlass des Ministeriums vom 18. Juni 2026 zum 1. Juli 2026 gestrichen wurden – 354 sind in Kraft.

Fischbestimmung und Gerätezusammenstellung

Zur Prüfung gehören zwei weitere Teile: Bei der Fischbestimmung werden 6 von 49 Bildtafeln (Anlage 3) vorgelegt, mindestens 4 Fische müssen richtig benannt werden. Bei der Gerätezusammenstellung (praktischer Teil, Anlage 2) ist eine der Aufgaben A 1 bis A 10 vor dem Ausschuss zu lösen – etwa eine Angel für Aal, Zander oder Forelle waidgerecht zusammenzustellen; bewertet wird mit 0 bis 28 Punkten, bestanden ab 25, Zeit höchstens 15 Minuten. Ein Lösungsschlüssel für die Praxisaufgaben ist nicht veröffentlicht. Das Landesfischereigesetz sieht vor, den praktischen Teil ab 2028 durch einen verpflichtenden Praxistag als Zulassungsvoraussetzung zu ersetzen.

Alter, Kurs, Gebühren, Wiederholung

Zugelassen wird, wer 12 Jahre alt ist (§ 4 FischerprüfungsO in der Fassung vom 3. Juli 2026; bis dahin 13). Ein Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben, Kurse der Vereine und Verbände sind aber üblich. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 € (AVwGebO NRW, Tarifstelle 7.7.2.1), die Wiederholung eines nicht bestandenen Teils 30 €. Der Fischereischein auf Lebenszeit kostet 18 € online (30 € bei der Gemeinde), die Fischereiabgabe 14 € pro Jahr online (22 € bei der Gemeinde) oder 42 € für fünf Jahre. Wird ein Teil nicht bestanden, kann er wiederholt werden; alle Teile müssen bestanden werden.

Lösungsschlüssel: was in NRW besonders ist

Das Land veröffentlicht die Fragen der Anlage 1 ohne Lösungen; ein amtlicher Lösungsschlüssel ist weder beim Ministerium noch beim LANUV oder den Verbänden öffentlich. Die Antworten in ScheinFit stammen aus voneinander unabhängigen, nicht-amtlichen Quellen (Fischereiverein Rietberg 2009, ASV Vreden 2011, eine Lernserie von 2021) und werden nur veröffentlicht, wenn mindestens zwei Quellen ohne Widerspruch übereinstimmen: 321 Fragen sind so freigegeben, die übrigen bleiben in der redaktionellen Prüfung. Jede Frage zeigt diese Herkunft an.

Vorbereitung mit ScheinFit

ScheinFit enthält die Anlage 1 unverändert, die 49 Fischarten der Bildtafeln (Anlage 3) als Trainer „Fische erkennen“ und die zehn Praxisaufgaben der Anlage 2 als Lernmaterial. Die Prüfungssimulation stellt 60 Fragen – 10 je Sachgebiet – in 60 Minuten und wertet nach der Regel „45 gesamt und 6 je Gebiet“ aus. Übersetzungen unter jeder Frage (Persisch, Englisch, Arabisch, Türkisch) und Erklärungen helfen beim Verstehen; der deutsche Text bleibt maßgeblich, denn die Prüfung ist auf Deutsch.

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Fischereischein · NW

Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen

Verfügbar321 amtliche Fragen

Voraussetzung für den Fischereischein in NRW: 60 Fragen aus sechs Sachgebieten nach Anlage 1 der Fischerprüfungsordnung, dazu Fischbestimmung und praktischer Teil.

Prüfungsfakten
60 Fragen · 60 Minuten
  • Allgemeine Fischkunde10
  • Spezielle Fischkunde10
  • Gewässerkunde10
  • Natur- und Tierschutz10
  • Gerätekunde10
  • Gesetzeskunde10
  • Bestehen≥ 45 / 60
Quelle: Anlage 1 Fischerprüfungsordnung NRW (Prüfungsfragen)Jetzt lernen

Häufige Fragen

Wie viele Fragen hat die Fischerprüfung in NRW?

60 Fragen, je 10 aus sechs Sachgebieten, mit drei Antworten je Frage, in höchstens 60 Minuten. Bestanden ab 45 richtigen Antworten und mindestens 6 je Sachgebiet.

Ab welchem Alter darf ich die Prüfung machen?

Ab 12 Jahren – seit dem 3. Juli 2026; vorher galt 13 Jahre.

Brauche ich in NRW einen Vorbereitungskurs?

Nein, ein Lehrgang ist nicht vorgeschrieben. Ab 2028 soll ein Praxistag Zulassungsvoraussetzung werden.

Was kostet die Fischerprüfung in NRW?

50 € Prüfungsgebühr, 30 € für die Wiederholung eines Teils. Der Fischereischein auf Lebenszeit kostet 18 € online oder 30 € bei der Gemeinde; die Fischereiabgabe 14 €/Jahr online.

Gibt es einen amtlichen Lösungsschlüssel?

Nein. Die Anlage 1 enthält die Fragen ohne Lösungen. ScheinFit veröffentlicht nur Antworten, bei denen mindestens zwei unabhängige Quellen übereinstimmen, und kennzeichnet die Herkunft.

Was wird bei der Fischbestimmung geprüft?

6 der 49 Bildtafeln (Anlage 3); mindestens 4 Fische müssen richtig bestimmt werden.

Quellen

ScheinFit ist ein unabhängiges Lernangebot und steht in keiner Verbindung zu Behörden, Prüfungsausschüssen oder Verbänden. Amtliche Fragen: © WSV (www.elwis.de) und Land NRW (recht.nrw.de), unverändert wiedergegeben. Übersetzungen und Erklärungen sind nicht-amtliche Lernhilfen.

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