Anglerprüfung Brandenburg: 60 Fragen aus dem Fragenpool, kein Kurs, 25 € – alle Regeln
In Brandenburg heißt die Fischerprüfung Anglerprüfung. Sie wird von den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie von anerkannten Anglerprüfern abgenommen; Rechtsgrundlage sind § 19 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg und die Verordnung über die Anglerprüfung von 2008. Besonderheit: Das Ministerium veröffentlicht den kompletten Fragenpool (600 Fragen) unter der Datenlizenz Deutschland – Zero, und es gibt einen amtlichen Online-Test zum Üben.
Stand: 14. September 2026
Zuständigkeit und Rechtsgrundlage
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) anerkannte Anglerprüfer (§ 14 Abs. 2 der Verordnung). Den Fragenkatalog gibt die oberste Fischereibehörde heraus, das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Rechtsgrundlagen: Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) § 19 und die Verordnung über die Anglerprüfung vom 16. September 2008, zuletzt geändert 2024.
Ablauf der Prüfung
Die Anglerprüfung ist eine schriftliche Prüfung: 60 Fragen, 12 aus jedem der fünf Prüfungsgebiete – Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische, einschlägige Rechtsvorschriften – mit je drei Antworten (§ 7 der Verordnung). Die Bearbeitungszeit beträgt zwei Stunden. Bestanden hat, wer mindestens 45 Fragen und in jedem Gebiet mindestens die Hälfte richtig beantwortet (§ 9). In Ausnahmefällen kann die Prüfung mündlich abgelegt werden; eine Dolmetscher- oder Fremdsprachenregelung gibt es nicht. Einen praktischen Teil gibt es nicht.
Kein Kurs, ab 14 Jahren
Ein Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben („Ein Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben“, MLEUV). Zugelassen wird, wer 14 Jahre alt ist (§ 6 der Verordnung, § 19 BbgFischG). Kinder ab 8 Jahren erhalten ohne Prüfung einen Jugendfischereischein; das Angeln auf Friedfische ist in Brandenburg auch ohne Fischereischein erlaubt (§ 17 Abs. 4 BbgFischG) – die Fischereiabgabe ist trotzdem zu zahlen.
Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 25 € (§ 14 der Verordnung). Der unbefristete Fischereischein kostet 25 €, der Jugendfischereischein 2,50 €. Die Fischereiabgabe beträgt 12 € pro Jahr oder 40 € für fünf Jahre (2,50 €/Jahr für 8- bis 17-Jährige).
Fragenpool und ScheinFit
Das Ministerium veröffentlicht den vollständigen Fragenpool mit 600 Fragen – 120 je Gebiet, Stand 1. Januar 2010 – als PDF auf fischereischeintest.brandenburg.de; im Pool ist stets Antwort A richtig, in der Prüfung sind die Antworten gemischt. Der Datensatz steht unter der Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0 (GovData). Auf derselben Seite bietet das Land einen amtlichen Online-Testbogen an. ScheinFit enthält den Fragenpool unverändert (597 veröffentlichte Fragen), mischt die Antworten, übersetzt Fragen und Antworten, erklärt jede Antwort und simuliert die Prüfung mit 12 Fragen je Gebiet in 120 Minuten nach der Regel „45 gesamt und die Hälfte je Gebiet“.
Passende Kataloge in der App

Fischerprüfung Brandenburg
- Fischkunde und -hege12
- Pflege der Fischgewässer12
- Fanggeräte und deren Gebrauch12
- Behandlung der gefangenen Fische12
- Einschlägige Rechtsvorschriften12
- Bestehen≥ 45 / 60