Fischerprüfung Bayern: Online-Prüfung, 60 Fragen, 30-Stunden-Kurs, ab 12 Jahren
In Bayern ist die Fischerprüfung eine staatliche Prüfung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Fischerei in Starnberg; die Durchführung ist dem Landesfischereiverband Bayern übertragen. Seit 2015 wird sie elektronisch in zertifizierten Prüfungslokalen abgelegt. Die Fragen veröffentlicht die LfL; die Textfragen sind „frei verfügbar“ und in ScheinFit enthalten.
Stand: 14. September 2026
Zuständigkeit und Rechtsgrundlage
Prüfungsbehörde ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Fischerei Starnberg (§ 4 Abs. 1 AVBayFiG, Art. 48 BayFiG); die Durchführung der Prüfung ist dem Landesfischereiverband Bayern e. V. übertragen (§ 4 Abs. 2 AVBayFiG). Rechtsgrundlagen sind Art. 48 des Bayerischen Fischereigesetzes und die §§ 4–9 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) sowie die Verfahrensvorschriften der LfL zur Online-Fischerprüfung (in Kraft seit 1. Januar 2015, zuletzt geändert 9. Januar 2024).
So läuft die Online-Prüfung
Die Prüfung wird an einem Computer im Prüfungslokal abgelegt – nicht von zu Hause. Der Bogen enthält 60 Fragen, je 12 aus den fünf Prüfungsgebieten Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer/Fischhege, Fanggeräte und fischereiliche Praxis sowie einschlägige Rechtsvorschriften; jede Frage hat drei Antworten, eine ist richtig. Die Zeit beträgt 60 Minuten. Nicht bestanden ist, wer mehr als ein Viertel aller Fragen oder mehr als die Hälfte der Fragen eines Gebiets falsch beantwortet (§ 8 AVBayFiG) – also mindestens 45 richtig gesamt und mindestens 6 je Gebiet. Gegen 16 € Aufpreis gibt es eine Vorlesehilfe über Kopfhörer. Die Prüfung findet grundsätzlich nur auf Deutsch statt.
Pflichtkurs und Mindestalter
Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer einen Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden einschließlich praktischer Einweisung besucht hat (§ 6 AVBayFiG) – als Präsenzkurs oder als Online-Präsenzkurs eines bayerischen Anbieters. Eine eigene praktische oder mündliche Prüfung gibt es in Bayern nicht. Das Mindestalter beträgt 12 Jahre; der Jugendfischereischein für Kinder ab 10 erlaubt das Angeln in Begleitung ohne Prüfung.
Gebühren und Fischereischein
Die Prüfungsgebühr beträgt 50 € (§ 5 AVBayFiG). Nach bestandener Prüfung stellt die Gemeinde den Fischereischein aus: 35 € auf Lebenszeit oder 7,50 € für den Jahresfischereischein; hinzu kommt die Fischereiabgabe (40 € für fünf Jahre bzw. 15 € Jahresschein, § 9 AVBayFiG).
Der Fragenkatalog und ScheinFit
Die LfL veröffentlicht den Fragenkatalog der staatlichen Fischerprüfung; die Ausgabe 2023/2024 enthielt 998 Textfragen und 54 Bildfragen, eine Neuauflage gilt seit dem 15. Dezember 2025. Die LfL erklärt die Frage- und Antworttexte als frei verfügbar; die Bildfragen (Fischarten, Geräte, Knoten) unterliegen den Rechten ihrer Zeichner. ScheinFit enthält daher die 998 Textfragen mit amtlicher Lösung („Richtige Antwort“-Spalte), Übersetzungen unter jeder Frage, Erklärungen und einer Prüfungssimulation mit 12 Fragen je Gebiet in 60 Minuten nach der bayerischen Bestehensregel. Die Bildfragen werden ergänzt, sobald die Rechteinhaber zugestimmt haben.
Passende Kataloge in der App

Fischerprüfung Bayern
- Fischkunde12
- Gewässerkunde12
- Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege12
- Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische12
- Einschlägige Rechtsvorschriften12
- Bestehen≥ 45 / 60